MAIER IMMOBILIEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Immobilienverkäufer.
Jetzt Kontakt aufnehmenAllgemeine Geschäftsbedingungen für Immobilienverkäufer
Stand der übernommenen Fassung: 09.08.2020.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Maklerverträge zwischen MAIER IMMOBILIEN und Eigentümern, die das Unternehmen mit der Vermarktung ihrer Immobilie beauftragen.
2. Vertragsschluss
Ein Maklervertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots zustande. Der Auftraggeber versichert, Eigentümer oder wirksam bevollmächtigt zu sein.
3. Leistungen
Die Leistungen können Beratung, Wertermittlung, Vermarktungsstrategie, Fotografie, Exposé, Online-Vermarktung, Dokumentenraum, Besichtigungen, Interessentenbetreuung, Finanzierungsnachweis sowie Vorbereitung des Notartermins umfassen.
4. Provision
Der Provisionsanspruch entsteht nach Maßgabe des individuellen Maklervertrags und der gesetzlichen Bestimmungen mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrags.
5. Schlussbestimmungen
Ergänzend gelten die Regelungen des individuell geschlossenen Maklervertrags und das deutsche Recht.
Wichtiger Prüfhinweis: Die bisherige AGB-Fassung enthält weitreichende Alleinauftrag-, Entschädigungs-, Vollmachts- und Provisionsregelungen. Sie sollte nicht ungeprüft als verkürzte oder aktualisierte Fassung verwendet werden. Für den produktiven Einsatz ist eine fachanwaltliche Prüfung der vollständigen Vertragsunterlagen erforderlich.
