Wenn Sie eine Immobilie erben, bedeutet dies nicht immer nur einen Vermögenszuwachs. Manchmal übernehmen Sie auch bestehende Schulden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls noch einen nicht vollständig getilgten Kredit auf der Immobilie hatte. Was also tun, wenn man mit einer geerbten Immobilie auch Schulden erbt?
Nach dem Erbfall haben Sie eine Entscheidungsfrist von sechs Wochen, um die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Diese Frist ist wichtig, denn mit der Annahme der Erbschaft übernehmen Sie auch alle Schulden des Verstorbenen.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich genau über die finanzielle Situation des Nachlasses informieren. Wie hoch sind die Schulden? Wie sind die Kreditkonditionen? Gibt es eventuell lebenslange Wohnrechte Dritter oder Dienstbarkeiten, die den Wert der Immobilie mindern? Eine solche Prüfung sollte am besten mit einem Immobilienexperten oder einem Rechtsanwalt durchgeführt werden.
Sind die Schulden höher als der Wert der Immobilie, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen. In diesem Fall erlischt Ihr Anspruch auf die Immobilie, aber auch Ihre Haftung für die Schulden. Ist der Wert der Immobilie höher als die Schulden, kann es sich lohnen, das Erbe anzunehmen und die Immobilie selbst zu nutzen oder zu verkaufen.
Entscheiden Sie sich dafür, die Immobilie samt Schulden zu erben, treten Sie in die Position des Erblassers ein. Sie sind dann für die Rückzahlung des bestehenden Kredits verantwortlich. Es ist wichtig, mit der Bank über die Fortführung des Kredits zu verhandeln. Die meisten Verträge sehen vor, dass die Bank bei einem Eigentümerwechsel zustimmen muss.
Wenn Sie sich weder um die Immobilie noch um die Schulden kümmern wollen, besteht die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen. Der Erlös kann dann zur Tilgung der Schulden verwendet werden. Ein eventuell verbleibender Restbetrag ist dann Ihr Erbe.
Beim Umgang mit geerbten Immobilien und Schulden ist eine fachkundige Beratung unerlässlich. Als erfahrene Immobilienmakler stehen wir Ihnen bei Fragen rund um das Thema Erbschaft und Immobilien gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam Ihre individuelle Situation besprechen können.